Bridgeclub Elmshorn e.V.

Gegr. 1976

Protestverfahren:

Allgemeines:

Gegen Entscheidungen des Turnierleiters kann (über den Turnierleiter) Protest eingelegt werden. Dieser sorgt dafür, dass das clubinterne Schiedsgericht zusammentritt, die Betroffenen anhört und eine Entscheidung fällt. Hinsichtlich weiterer Instanzen wird auf TO, § 22, verwiesen.

Für die Abwicklung, zu beachtende Fristen etc. gibt es in TBR und TO festgelegte Regeln. Diese werden einschließlich der im Bridgeclub Elmshorn geübten Handhabung (letztere kursiv) im folgenden erläutert.

Clubinternes Schiedsgericht:

Auf der Mitgliederversammlung am 27. Januar 2013 ist folgendes Schiedsgericht gewählt worden:

Im aktuellen Fall besteht das Schiedsgericht aus jeweils drei Mitgliedern in der angegebenen Reihenfolge, i.a. also aus Herrn Namneck, Herrn Dr. Fedtke und Frau Fedtke, es sei denn, dass eine der genannten Personen befangen oder aktuell nicht verfügbar ist. In diesem Fall tritt das nächste Mitglied an deren Stelle.

Fristen und Gebühren:

Ein Protest muss spätestens 30 Minuten nach Ende des Durchgangs (des Turniers, wenn in nur einem Durchgang gespielt wird) eingelegt werden [TBR, § 92 B.; TO, § 22 1)].
Da wir nicht nach jedem Clubturnier gemeinsam eine halbe Stunde abwarten wollen, ob von einem Spieler Protest eingelegt wird, werden für einen Protest folgende Fristen festgelegt:
Ein Protest gegen eine Entscheidung oder Wertung während eines Paarturniers am Freitag muss bis zum Ende des Turniers am darauf folgenden Freitag eingelegt sein.
Ein Protest gegen eine Entscheidung oder Wertung während eines Paarturniers oder Teamturniers am Mittwoch muss bis zum Ende des Turniers am darauf folgenden Mittwoch eingelegt sein.
Ein Protest gegen eine Entscheidung oder Wertung während eines Sonderturniers muss bis zum Ende des Turniers am darauf folgenden Freitag eingelegt werden.
Die Frequenzen des jeweils vorangegangenen Spieltages werden zu Beginn des folgenden Spieltages im Spiellokal ausgelegt.
In jedem Fall soll der betreffende Spieler aber möglichst vor Verlassen des Turniers ankündigen, dass er eventuell Protest einlegen will, damit die benötigten Unterlagen, z.B. Boardzettel, betroffenes Board etc., sichergestellt werden können.
In Übereinstimmung mit TO, § 22, hat der Vorstand festgelegt, dass die Protestgebühr 30,- € beträgt. Diese Gebühr ist beim Erheben des Protests zu entrichten.
Das Schiedsgericht kann beschließen, dass die Protestgebühr ganz oder teilweise erstattet wird.

Gegenstand eines Protests:

Grundsätzlich kann ein Paar (Team, Spieler) gegen jede Entscheidung des Turnierleiters Protest einlegen. De facto können vier Gruppen von Protestgründen unterschieden werden, die unterschiedlich behandelt werden.
Ermessensentscheidungen des Turnierleiters , z.B. die Zuweisung eines berichtigten Scores wegen unterlassenen Alertierens, unterliegen in vollem Umfang der Überprüfung durch das Schiedsgericht und können von diesem geändert werden.
In einer Frage der Regeln oder der Zusatzbestimmungen sowie der Ausübung der Disziplinargewalt darf der Turnierleiter vom Schiedsgericht nicht überstimmt werden (TBR, § 93 B.3.). So kann z.B. ein wegen mehrfacher Überschreitung des Zeitlimits verhängter Punktabzug vom Schiedsgericht nicht rückgängig gemacht werden. Das Schiedsgericht kann dem Turnierleiter aber empfehlen, seine Entscheidung zu ändern.
Für die Berichtigung von Anschreibe- und Berechnungsfehlern gilt ebenfalls die Ausschlußfrist von 30 Minuten [TBR, § 79; TO, § 12 2)].
Ein zu einem späteren Zeitpunkt festgestellter Fehler wird also nicht berichtigt.
Für Anschreibefehler gilt gemäß TO, § 12 2) bei nicht aufzuklärender Diskrepanz zwischen Kontrakt/Resultat und Score der Score in Punkten.
Berechnungsfehler sind bei der heute üblichen maschinellen Ausrechnung Eingabefehler.
Bei größeren Turnieren werden nach Abschluss eines Durchgangs Frequenzlisten ausgehängt, die die Teilnehmer mit ihren persönlichen Aufzeichnungen vergleichen können. Bei Clubturnieren, so auch in Elmshorn, ist dies unüblich. Die Teilnehmer haben stattdessen Gelegenheit, die Eingabe zu beobachten und auf eventuelle Abweichungen zu achten. Nach Abschluss des Turniers und Bekanntgabe des Ergebnisses werden keine Korrekturen einzelner Eingabefehler mehr vorgenommen.
Unter sonstigen Entscheidungen sind alle Turnierleiter-Entscheidungen zu verstehen, die nicht unter eine der oben genannten Gruppen fallen und damit auch in TBR und TO nicht explizit geregelt sind.
Unbeschadet der fehlenden Einzelregelung in TBR/TO gilt generell die Ausschlußfrist von 30 Minuten für alle ein Turnier betreffenden Proteste. Wir neigen jedoch in solchen Sonderfällen dazu, einen Protest nicht aus diesem formalen Grund abzuweisen, sondern ihn zur Behandlung durch das Schiedsgericht zuzulassen, um eine möglichst befriedigende und gründlich diskutierte Entscheidung zu ermöglichen.